Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |   | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

Kategorie Lexikon A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

powered by FreeFind
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Mischform aus Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft in der privatrechtlichen Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG), bei der mindestens ein Gesellschafter den Gläubigern unbeschränkt haftet (Komplementär) und die übrigen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten zu haften (Kommanditaktionäre). Es gelten mit einigen Ausnahmen die Vorschriften für die AG (§§ 278 ff. AktG) und die HGB-Bestimmungen für die AG. Die Hauptversammlung dieser AG besteht aus den Kommanditisten, der Komplementär wird i.d.R. als Vorstand berufen und als Aufsichtsrat können ebenfalls Kommanditisten und Komplementäre fungieren.

- zurück -

Anzeige

Seminare und Schulungen online buchen mit:
seminar-shop.com

Anzeige

Basel II?
Die Antwort:

RatingROM

Anzeige

Der "Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen:

ToolROM

Premium-Download

Exceltools, Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG

zum Download

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002