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Konditionsgeschäft
ist - anders als bei der Kommission - die Übergabe einer Sache mit dem Recht der Weiterveräußerung oder Rückgabe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. im Sortimentsbuchhandel). Hier ist i.d.R. ein aufschiebend bedingter Kauf anzunehmen, so daß der Verkäufer die Gefahr des Untergangs der Sache trägt (BGH NJW 1975, 776).

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002