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Konversion
Umdeutung bzw. Umwandlung. Im rechtlichen Sinne die Umdeutung von Rechtsgeschäften im Sinne des Willens der beteiligten Parteien, z. B. bei ungewollter Nichtigkeit. Finanzwirtschaftlich die Umwandlung von Schuldbedingungen einer Anleihe bezüglich der Zinssätze, Laufzeit oder Tilgungsbedingungen (Konvertierung). Volkswirtschaftlich als Umwandlungsprozess im Sinne des Strukturwandels bezeichnet, aktuell z. B. bei der Umwandlung militärischer Rüstungsproduktion in zivile Produktionsstätten.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002