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| Kassatorische
Klausel |
| Eine kassatorische Klausel
ist eine vertragliche Vereinbarung, wonach der Schuldner alle Ansprüche aus dem Vertrag
verlieren soll, falls er die ihm obliegende Pflicht nicht erfüllt. Das BGB bestimmt im
Interesse des Schuldnerschutzes, daß eine solche Klausel entgegen ihrem Wortlaut nur ein
Rücktrittsrecht begründet (§ 360 BGB). Die Beweislast für die ordnungsgemäße
Erfüllung und das Nichtverschulden trifft den Schuldner. |
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