Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |   | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

Kategorie Lexikon A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

powered by FreeFind
Kaufmännischer Verpflichtungsschein
ist eine Urkunde, in der sich ein Kaufmann zur Leistung von Geld, Wertpapieren oder anderen vertretbaren Sachen verpflichtet, ohne daß diese Leistung von einer Gegenleistung abhängig ist (§ 363 I 2 HGB). Der k.V. ist ein sog. gekorenes Orderpapier. Seiner Rechtsnatur nach ist er mit dem Solawechsel verwandt. Es handelt sich um ein in bestimmter Form gegebenes Schuldversprechen. Der k.V. kann dazu benutzt werden, die staatliche Genehmigung bei der Inhaberschuldverschreibung zu umgehen. Zu diesem Zweck werden k.V.e. auf Order gestellt, von einer Emissionsbank blanko indossiert (Indossament) und verkauft. Infolge des Blankoindossaments können solche k.V.e wie Inhaberpapiere übertragen werden.

- zurück -

Anzeige

Seminare und Schulungen online buchen mit:
seminar-shop.com

Anzeige

Basel II?
Die Antwort:

RatingROM

Anzeige

Der "Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen:

ToolROM

Premium-Download

Exceltools, Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG

zum Download

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002