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Lastschriftverfahren
ist (im Rahmen eines Girovertrags) eine Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Anders als bei der Überweisung geht hier die Initiative vom Gläubiger aus, der eine Forderung seiner Bank bekannt gibt; diese erteilt ihm eine vorläufige Gutschrift und zieht den Betrag von der Schuldnerbank ein, die ihrerseits das Konto des Schuldners entsprechend belastet. Man unterscheidet das Abbuchungsverfahren (Auftrag des Schuldners an seine Bank; hier Widerruf nur für die Zukunft möglich) und das Einzugsermächtigungsverfahren (Ermächtigung des Schuldners gegenüber dem Gläubiger; hier befristetes Widerspruchsrecht des Schuldners gegen eine Belastung). Einzelheiten regelt das Abkommen der Spitzenverbände des dt. Kreditgewerbes vom 1. 7. 1982 (hierzu i.e. Hadding WM 1983 Sonderbeilage Nr. 1).

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002