Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |   | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

Kategorie Lexikon A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

powered by FreeFind
Lebensmittelüberwachung
Die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen (§§ 40-46 LmBG) ist Aufgabe der Länder. Sie obliegt i.d.R. den unteren Verwaltungsbehörden, zu deren Unterstützung beeidigte Sachverständige bestellt und Untersuchungsanstalten eingerichtet werden. Das LmBG ermächtigt die Verwaltungsangehörigen und Sachverständigen, bei Gefahr im Verzuge auch alle Beamte der Polizei zum Betreten der Räume, in denen Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, Kosmetika oder Bedarfsgegenstände gewerbsmäßig gewonnen, zubereitet, aufbewahrt oder verkauft werden, zur Entnahme von Proben, zur Einsichtnahme in geschäftliche Aufzeichnungen. Der Betriebsinhaber ist zur Duldung und Mitwirkung verpflichtet. Die fachlichen Anforderungen an die in der L. tätigen Lebensmittelkontrolleure regelt die VO vom 16. 6. 1977 (BGBl. I 1002). Die vorgesehenen bundeseinheitlichen Vollzugsvorschriften sind noch nicht erlassen.

- zurück -

Anzeige

Seminare und Schulungen online buchen mit:
seminar-shop.com

Anzeige

Basel II?
Die Antwort:

RatingROM

Anzeige

Der "Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen:

ToolROM

Premium-Download

Exceltools, Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG

zum Download

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002