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Lieferschein
ist die einer Warenlieferung beigegebene Urkunde. Ihr Inhalt kann das vertraglich Vereinbarte (Vertrag) nicht einseitig ändern; s. aber Eigentumsvorbehalt, Bestätigungsschreiben. Ist die Ware eingelagert, so ist der L. eine Anweisung an den Lagerhalter, nur gegen Zahlung zu liefern.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002