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Lohnsteuer
Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Diese im Steuerabzugsverfahren erhobene Einkommensteuer wird als Lohnsteuer (LSt) bezeichnet. Die Lohnsteuer ist jedoch keine eigene Steuerart, sondern lediglich eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Erfolgt eine spätere Veranlagung, stellt sie eine Vorauszahlung dar. Wenn keine Veranlagung durchgeführt wird, ist die Einkommensteuerschuld mit der Erhebung der Lohnsteuer abgegolten.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002