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| Lohnsteuer |
| Bei Einkünften aus
nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben.
Diese im Steuerabzugsverfahren erhobene Einkommensteuer wird als Lohnsteuer (LSt)
bezeichnet. Die Lohnsteuer ist jedoch keine eigene Steuerart, sondern lediglich eine
besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Erfolgt eine spätere Veranlagung, stellt sie
eine Vorauszahlung dar. Wenn keine Veranlagung durchgeführt wird, ist die
Einkommensteuerschuld mit der Erhebung der Lohnsteuer abgegolten. |
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