Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |   | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

Kategorie Lexikon A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

powered by FreeFind
Lotsen
(Schiffslotsen). Die Voraussetzungen der Berufszulassung (Befähigung) und -ausübung für Binnenlotsen sind geregelt für eine Tätigkeit auf Bundeswasserstraßen im Ges. über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt und der BinnenschifffahrtstraßenO. Für Seelotsen gilt das Ges. über das Seelotswesen i.d.F. vom 13. 9. 1984 (BGBl. I 1213) m. Änd. Seelotse ist, wer nach behördlicher Zulassung (Bestallung) in einem Seelotsrevier berufsmäßig Schiffe als orts- und schifffahrtskundiger Berater begleitet. Die Tätigkeit eines Seelotsen außerhalb eines Seelotsreviers bedarf besonderer Erlaubnis (§ 42 BinnenschifffahrtstraßenOd berufsständisch in Lotsenbrüderschaften und diese in der Bundeslotsenkammer organisiert (beides Körperschaften öffentl. Rechts), §§ 27f., 34f. SeelotsG; s. im übr. a. die Allgemeine LotsO vom 21. 4. 1987 (BGBl. I 1290).

- zurück -

Anzeige

Seminare und Schulungen online buchen mit:
seminar-shop.com

Anzeige

Basel II?
Die Antwort:

RatingROM

Anzeige

Der "Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen:

ToolROM

Premium-Download

Exceltools, Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG

zum Download

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002