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Mangel
Fehler und Mängel in Form von Sach- und Rechtsmängeln treten in vertraglichen Verhältnissen immer wieder zutage. Hieraus ergibt sich dann die Frage nach den Gewährleistungsrechten. Als Mangel wird grundsätzlich jede Abweichung der tatsächlichen Gegebenheiten bzw. Verhältnisse vom Vertragsinhalt bezeichnet. Bei einem Mangel kann es sich sowohl um einen Rechts- als auch um einen Sachmangel handeln.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002