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Mantelkauf
ist der Erwerb von Anteilen einer GmbH, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit eingestellt hat. Der Erwerber will die Gründungskosten sparen und Verluste der GmbH vor dem M. von künftigen Gewinnen abziehen. Der steuerliche Verlustvortrag wird nicht gewährt, wenn der neue Gesellschafter mehr als 75% der Anteile übernimmt und die GmbH ihren Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen wieder aufnimmt (Wegfall der wirtschaftlichen Identität, § 8 IV KStG).

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002