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Marktordnung
ist die Regelung des Marktes als ökonomische Institution durch staatliche Eingriffe in das Marktgeschehen (Gegensatz: Vereinbarungen der Marktparteien untereinander; s. hierzu Wettbewerbsbeschränkungen). Die M. ist im wirtschaftlichen Sinne eine Beschränkung der Marktwirtschaft, im rechtlichen Sinne eine Maßnahme der staatlichen Wirtschaftslenkung. In der Ernährungswirtschaft wird für die gesamte EG eine praktisch lückenlose M. durch die gemeinsamen Marktorganisationen erreicht.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002