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Neutraler Aufwand
Der Teil des Aufwand, der als betriebsfremd, periodenfremd oder außerordentlich zu bezeichnen ist. Betriebsfremder Aufwand dient nicht dem Erreichen des betrieblichen Sachziels (z. B. Spenden an caritative Einrichtungen, Aufwand für die betriebliche Sportanlage und Kantine). Periodenfremder Aufwand wird in einer anderen Periode als der Güterverzehr erfolgswirksam erfasst (z. B. Steuernachzahlung). Außerordentlicher Aufwand entsteht bei einem unvorhergesehenen Ereignis (z. B. Feuer, Diebstahl). Gegenstück zum neutralen Aufwand ist der Zweckaufwand.

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Letzte Aktualisierung am: 12.05.2002