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Normenkontrolle
Normenkontrolle ist die durch ein Gericht vorgenommene Überprüfung einer Rechtsnorm auf Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht. Man unterscheidet abstrakte (gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG) und konkrete (gemäß Art. 100 GG) Normen. Für landesrechtliche untergesetzliche Normen (Verordnungen und Satzungen) kann ein subsidiäres Verfahren vor den Oberlandesgerichten eingeführt werden (§  47 VwGO).

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Letzte Aktualisierung am: 12.05.2002