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UN-Kaufrecht
Wenn Sie mit einem Unternehmer im Ausland einen Kaufvertrag schließen wollen, sehen Sie sich vor die Frage gestellt, welches nationale Recht auf die künftige Vertragsbeziehung Anwendung finden soll. Nicht immer wird der ausländische Geschäftspartner bereit sein, die ausschließliche Geltung des Ihnen vertrauten deutschen Rechts zu akzeptieren. Eine Lösung bietet in diesen Situationen das UN-Kaufrecht, das die rechtlichen Grundlagen für Kaufverträge international einheitlich regelt.

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Letzte Aktualisierung am: 16.05.2002