| |
|
| Überschuldung |
| Wenn das Vermögen einer Gesellschaft die
Schulden nicht mehr deckt, liegt Überschuldung vor. In diesem Fall sind Vorstände bzw.
Geschäftsführer dazu verpflichtet, spätestens nach drei Wochen ein Konkurs- oder
Vergleichsverfahren zu beantragen. Auch Gläubiger können einen Antrag auf Eröffnung
dieses Verfahrens stellen. |
|
-
zurück - |
|
|
Anzeige |
| Seminare und Schulungen online
buchen mit: |
 |
|
Anzeige |
Basel II?
Die Antwort: |

|
|
Anzeige |
Der
"Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen: |

|
Premium-Download |
| Exceltools,
Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG |
zum Download |
|