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Umsatzkostenverfahren
Verfahren der GuV zur Ermittlung des Periodenerfolgs. Im Unterschied zum Gesamtkostenverfahren werden dabei die Aufwendungen nicht nach Aufwandsarten (Material, Personal, Abschreibungen), sondern nach Funktionsbereichen (Herstellung, Verwaltung, Vertrieb) unterteilt, und den Umsatzerlösen nur die Herstellungskosten gegenübergestellt, die ursächlich für die Umsätze waren.

Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens wird üblicherweise nach Abzug der Herstellungskosten vom Umsatz als Zwischengröße ein sog. Bruttoergebnis vom Umsatz (Gross Profit) ausgewiesen. Nach Abzug der Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge zeigen viele Unternehmen als weitere Ergebnisgröße ein sog. Ergebnis des betrieblichen Bereichs. Die weiteren Ertrags- und Aufwandsposten (Beteiligungserträge, Zinserträge und -aufwendungen usw.) sind grundsätzlich beim Umsatz- und Gesamtkostenverfahren identisch. Das Umsatzkostenverfahren weist im Vergleich zum Gesamtkostenverfahren insbesondere den Vorteil auf, daß die Ergebnisgröße "Gross Profit" abgeleitet werden kann, die Einblick in die produktionswirtschaftliche Ertragskraft gibt, und daß die Aufwandsstruktur stärker nach Verantwortungsbereichen (Produktion, Verwaltung, Vertrieb) untergliedert dargestellt wird. Das Umsatzkostenverfahren eignet sich daher bei einer entsprechenden - i.d.R. nur unternehmensintern möglichen - Differenzierung nach Geschäftsfeldern oder Produkten besser zur zielorientierten Führung. Wegen der z. T. nicht eindeutig objektivierbaren Abgrenzung zwischen Herstellungs-, Verwaltungs- und Vertriebskosten ist der zwischenbetriebliche Vergleich der Aufwandsstruktur allerdings erschwert.

Gem. § 275 HGB ist sowohl das Umsatz- als auch das Gesamtkostenverfahren zulässig, allerdings muss bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens im Anhang zusätzlich gem. § 285 HGB der Personal- und Materialaufwand bzw. im Konzernabschluss gem. § 314 HGB nur der Personalaufwand angegeben werden.

Das Umsatzkostenverfahren (Cost of Sales-Method) ist international weitaus verbreiteter als das Gesamtkostenverfahren. Es ist nach US-GAAP vorgeschrieben, während IAS beide Verfahren zulässt. Für ein Gliederungsschema der GuV nach dem Umsatzkostenverfahren vgl. § 275 HGB. Ein Abweichen in Ausnahmefällen ist möglich

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Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 16.05.2002