Die Zahllast der
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) errechnet sich folgendermaßen:
Mehrwertsteuer, die der Unternehmer beim Verkauf einnahm
- Vorsteuer, die der Unternehmer beim Kauf von Waren und Dienstleistungen zahlte
= Umsatzsteuerzahllast
Wer muss Umsatzsteuer bezahlen?
Im Prinzip sind alle Gewerbetreibenden und Freiberufler Umsatzsteuerpflichtig.
Allerdings gibt es auch Umsatzsteuer Befreite.
Wann ist diese Umsatzsteuer zu zahlen?
Je nach Höhe des Umsatzes müssen die Unternehmer in unterschiedlichen Zeitabständen
Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.
Monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen müssen Unternehmer leisten, wenn ihre
Umsatzsteuerlast im Jahr 12000 Mark übersteigt. Die Voranmeldung muss bis zum 10. Tag des
Folgemonats beim Finanzamt eingereicht und bezahlt werden.
Vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen müssen Unternehmer leisten, deren
Umsatzsteuer zwischen 1000 Mark und 12000 Mark beträgt. Die Voranmeldung muss in diesem
Fall bis zum 10.Tag des neuen Quartals beim Finanzamt eingereicht und bezahlt werden.
Die Jahreserklärung genügt für alle Unternehmen, die weniger als 1000 Mark
Umsatzsteuer jährlich zu zahlen haben. Allerdings ist dafür ein Antrag zu stellen. In
diesem Fall muss die Jahreserklärung am 10. Tag des Folgejahres dem Finanzamt vorliegen
und bezahlt sein.
Gerade bei der Existenzgründung kommt es häufig vor, daß der Unternehmer mehr kauft
als verkauft. In diesen Fällen wird die Umsatzsteuerlast negativ, das heißt, der
Unternehmer bekommt vom Finanzamt sogar Geld zurück.