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| Umtauschvorbehalt |
| Bei einem Kauf mit U. handelt es sich nicht
um einen Kauf auf Probe, oftmals auch nicht um einen Rücktrittsvorbehalt (nicht der
Kaufvertrag selbst soll wieder aufgehoben werden können), sondern i.d.R. um eine
Ersetzungsbefugnis des Käufers hinsichtlich der Ware. |
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