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Verbrauchsfolgeverfahren
Sammelbewertungsverfahren zur vereinfachten Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskostengleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens. Sie gehen von einer bestimmten Annahme (Fiktion) aus, in der die Gegenstände verbraucht oder veräußert werden. Diese Fiktion kann entweder zeitabhängig oder preisabhängig oder ggf. auch anderweitig sachbezogen sein.

Zu den zeitabhängigen Verfahren gehören das Fifo (First in first out)-Verfahren, bei dem unterstellt wird, daß die zuerst angeschafften oder hergestellten Gegenstände auch zuerst verbraucht oder veräußert werden und das Lifo (Last in first out)-Verfahren, bei dem die genau umgekehrte Verbrauchsfolge unterstellt wird, d. h. daß die zuletzt angeschafften oder hergestellten Gegenstände zuerst verbraucht oder veräußert werden. Preisabhängige Verfahren sind das Hifo (Highest in first out)- und das Lofo (Lowest in first out)-Verfahren. Beim Hifo-Verfahren (Lofo-Verfahren) wird davon ausgegangen, daß die am teuersten (billigsten) eingekauften oder hergestellten Gegenstände zuerst verbraucht oder veräußert werden. Ein anderweitiges sachbezogenes Verbrauchsfolgeverfahren wäre z. B. das Kifo-Verfahren, bei dem im Rahmen der Vorratsbewertung im Konzernabschluss unterstellt wird, daß die von Konzernunternehmen bezogenen Gegenstände zuerst verbraucht oder veräußert werden.

Rechentechnisch sind zwei Formen der Verbrauchsfolgeverfahren zu unterscheiden, eine periodenbezogene und eine permanente Ermittlung, je nachdem, ob gemäß der Verbrauchsfolgefiktion eine Bestandbewertung nur zum Jahresende vorgenommen wird oder ob die Zugänge fortlaufend erfasst und nach jedem Abgang eine entsprechende Bewertung erfolgt. Auch bei Anwendung der Verbrauchsfolgeverfahren muss das Niederstwertprinzip beachtet werden, d. h. die (vereinfacht) ermittelten Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind gegebenenfalls auf den niedrigeren Markt- oder Börsenpreis abzuwerten.

Nach HGB sind grundsätzlich alle Verbrauchsfolgeverfahren zulässig, sofern die unterstellte Fiktion nicht offensichtlich der tatsächlichen Verbrauchsfolge widerspricht. In der Steuerbilanz ist neben der Durchschnittsmethode nur das Lifo-Verfahren gem. § 6 EStG zulässig, sofern dieses Verfahren auch in der Handelsbilanz angewandt wird (umgekehrte Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz). Nach US-GAAP sind grundsätzlich alle Verbrauchsfolgeverfahren zulässig. Nach IAS soll das Fifo-Verfahren angewandt werden. Daneben ist nur das Lifo-Verfahren in Ausnahmefällen (Allowed alternative Treatment) vorgesehen, allerdings sind dann im Anhang zusätzlich Angaben vorgeschrieben.

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Letzte Aktualisierung am: 18.05.2002