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| Verfallklausel |
| Eine Verfallklausel ist eine Vereinbarung,
wonach der Schuldner alle seine Rechte aus dem Vertrag verliert, wenn er seine
Verbindlichkeiten schuldhaft nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt. Unter Verfallklausel
wird auch die Fälligstellung der Gesamtleistung verstanden, wenn der Schuldner mit
einzelnen Teilleistungen in Verzug geraten ist. Wenn die Parteien keine zusätzlichen
Vereinbarungen treffen, gelten die Vorschriften über die Vertragsstrafe nach
§§ 339 ff. BGB entsprechend. |
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