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Verfallklausel
Eine Verfallklausel ist eine Vereinbarung, wonach der Schuldner alle seine Rechte aus dem Vertrag verliert, wenn er seine Verbindlichkeiten schuldhaft nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt. Unter Verfallklausel wird auch die Fälligstellung der Gesamtleistung verstanden, wenn der Schuldner mit einzelnen Teilleistungen in Verzug geraten ist. Wenn die Parteien keine zusätzlichen Vereinbarungen treffen, gelten die Vorschriften über die Vertragsstrafe nach §§ 339 ff. BGB entsprechend.

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Letzte Aktualisierung am: 18.05.2002