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Vergebliche Aufwendungen
Wenn Sie im Zusammenhang mit einer Einkunftsart vergebliche Aufwendungen geleistet haben, können Sie diese steuerlich in Abzug bringen. Vergebliche Aufwendungen liegen dann vor, wenn dem Geldabfluss keine Gegenleistung gegenübersteht. Beim Kauf oder bei der Herstellung von Gebäuden und Wohnungen kommt es oft zu vergeblichen Aufwendungen, etwa bei Konkurs des Bauunternehmers oder bei vergeblichen Besichtigungsfahrten. Hier kann sich das Finanzamt unter Umständen über Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder über Vorkosten am Verlust beteiligen.

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Letzte Aktualisierung am: 18.05.2002