Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |   | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

Kategorie Lexikon A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

powered by FreeFind
Vertragsübernahme
Im Einverständnis aller Beteiligten kann durch Rechtsgeschäft die gesamte Rechtsstellung des Gläubigers oder des Schuldners aus einem Schuldverhältnis auf einen Dritten übertragen werden. Der Erwerber tritt hier in vollem Umfang in das bisherige Rechtsverhältnis ein, während bei der Abtretung der Forderung und bei der Schuldübernahme nur die aus dem Schuldverhältnis entstandene Forderung berührt wird. Übernimmt der Dritte nicht die Rechtsstellung eines Vertragspartners, sondern tritt er nur als weiterer Partner in ein bestehendes Rechtsverhältnis - z.B. in eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts - ein, so spricht man von Vertragsbeitritt (Schuldmitübernahme). Verschiedentlich ist auch eine V. kraft Gesetzes vorgesehen, z.B. beim Erwerb eines vermieteten Grundstücks.

- zurück -

Anzeige

Seminare und Schulungen online buchen mit:
seminar-shop.com

Anzeige

Basel II?
Die Antwort:

RatingROM

Anzeige

Der "Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen:

ToolROM

Premium-Download

Exceltools, Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG

zum Download

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 18.05.2002