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Verursacherprinzip
(umweltrechtliches) ist ein Grundsatz des Umweltschutzes, wonach Kosten umweltrechtlicher Maßnahmen dem Verursacher angelastet werden sollen. Das V. ist in zahlreichen umweltrechtlichen Gesetzen (z.B. Abwasserabgaben, Abfallrecht) aber keineswegs durchgängig verwirklicht. Für die Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaften ist es Verfassungsgrundsatz.

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Letzte Aktualisierung am: 18.05.2002