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| Vorsteuerabzug |
| Ein entscheidendes Element des
Umsatzsteuersystems ist das Recht zum Vorsteuerabzug. Hierdurch werden die Umsätze auf
Unternehmerebene steuerlich neutral gestellt. Bezieht ein Unternehmer von einem anderen
eine Leistung, kann er die mit dem Kaufpreis an den Lieferer gezahlte Umsatzsteuer als
Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Dadurch wird der Unternehmer nicht mit
Umsatzsteuer belastet. Ausnahmen von dieser Erstattungspraxis der Vorsteuer sind
zugelassen, insbesondere wenn der Unternehmer bestimmte steuerfreie Umsätze tätigt, die
zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs führen. |
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