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Zahlung
Zahlung ist eine Form der Erfüllung, wonach das Schuldverhältnis erlischt, wenn der Schuldner die geschuldete Leistung erbracht hat. Die Zahlung ist bei einem zweiseitig verpflichtenden Vertrag wie dem Kaufvertrag Hauptleistungspflicht des Käufers und steht mit den Leistungen des Verkäufers in einem echten Gegenseitigkeitsverhältnis. Die Rechte der Vertragsparteien bestimmen sich hierbei bei Verzug oder Unmöglichkeit nach §§  320 ff. BGB.

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Letzte Aktualisierung am: 15.05.2002