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| Zahlungsunfähigkeit |
| liegt vor, wenn der Schuldner seine fälligen
Geldverbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann, weil er nicht über genügend
Bargeldmittel verfügt. Die Z. wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Schuldner
einzelne kleinere Verbindlichkeiten noch erfüllt. Die Z. ist Grund zur Eröffnung des
Insolvenzverfahrens. |
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