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Zebragesellschaft
Ist an einer nicht gewerblich tätigen Personengesellschaft, deren Beteiligte Überschusseinkünfte erzielen, z.B. Immobilienfond eine Kapitalgesellschaft beteiligt, müssen deren Einkünfte aus dieser Personengesellschaft anteilig gemäß dem Gewinnverteilungsschlüssel als gewerbliche, also Gewinneinkünfte, erfasst werden, weil bei einer Kapitalgesellschaft alle Einkünfte solche aus Gewerbebetrieb sind zu ihrem Betriebsvermögen auch der Anteil an der Personengesellschaft gehört (§ 8 II KStG). Deshalb Z.: Bezogen auf die Beteiligten treffen Gewinn- und Überschussermittlung zusammen.

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Letzte Aktualisierung am: 15.05.2002