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| Zebragesellschaft |
| Ist an einer nicht gewerblich tätigen
Personengesellschaft, deren Beteiligte Überschusseinkünfte erzielen, z.B. Immobilienfond
eine Kapitalgesellschaft beteiligt, müssen deren Einkünfte aus dieser
Personengesellschaft anteilig gemäß dem Gewinnverteilungsschlüssel als gewerbliche,
also Gewinneinkünfte, erfasst werden, weil bei einer Kapitalgesellschaft alle Einkünfte
solche aus Gewerbebetrieb sind zu ihrem Betriebsvermögen auch der Anteil an der
Personengesellschaft gehört (§ 8 II KStG). Deshalb Z.: Bezogen auf die Beteiligten
treffen Gewinn- und Überschussermittlung zusammen. |
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