Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |   | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

Kategorie Lexikon A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

powered by FreeFind
Zuverlässigkeit
ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, mit dem gesetzlich im Berufszulassungsrecht - vor allem im Gewerberecht - die Zulassung zu einem Beruf geregelt wird; er ist zugleich der Maßstab für die Ablehnung wegen Unzuverlässigkeit. Z. ist eine persönliche Eigenschaft ("Wesenseigenschaft"), auf Grund deren der Bewerber die Gewähr für eine künftige ordnungsgemäße Berufsausübung bietet. Sie bezieht sich also stets auf die Zukunft und auf eine konkrete berufliche Tätigkeit. Ob der Bewerber das Fehlen der Z. zu vertreten, also vor allem verschuldet hat, ist nicht erheblich. Bei Personenvereinigungen ohne Rechtsfähigkeit ist auf die für sie maßgeblich handelnden Personen, bei juristischen Personen i.d.R. auf die Z. ihrer Organe abzustellen. Festzustellen ist der Mangel der Z. auf Grund von Tatsachen (z.B. Vorstrafen, Trunksucht, Geisteskrankheit usw.).

- zurück -

Anzeige

Seminare und Schulungen online buchen mit:
seminar-shop.com

Anzeige

Basel II?
Die Antwort:

RatingROM

Anzeige

Der "Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen:

ToolROM

Premium-Download

Exceltools, Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG

zum Download

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 15.05.2002