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Zwischenverkauf vorbehalten
Zwischenverkauf vorbehalten ist eine Handelsklausel zwischen Verkäufer und potentiellem Käufer, die bedeutet, daß der Verkäufer die Sache so lange an andere Interessenten verkaufen kann, wie der mögliche Käufer den Antrag nicht angenommen hat. Bis zur Annahme bleibt der Verkäufer demnach nicht an sein Angebot gebunden.

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Letzte Aktualisierung am: 15.05.2002