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| Abdingbarkeit |
| ist die Möglichkeit, die
Anwendung von gesetzlichen oder anderen Rechtsnormen durch Vereinbarung der Beteiligten
auszuschließen oder zu beschränken. Es gelten dann nicht mehr die gesetzlichen, sondern
ausschließlich die von den Parteien vertraglich vereinbarten Regelungen. Die
Abdingbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Vertragsabrede gegen zwingendes Recht
verstößt. |
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