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| Abschlagszahlungen,
Personal |
| Abschlagszahlungen sind
Auszahlungen bereits fälligen, aber noch nicht abgerechneten Lohns. Bei der
abschließenden Lohnabrechnung können sie abgezogen werden, ohne dass aufgerechnet zu
werden braucht oder die Pfändungsfreigrenzen beachtet werden müssen. Die
Abschlagszahlung unterscheidet sich vom Vorschuss dadurch, dass dieser eine Vorabzahlung
auf noch nicht fälligen Lohn ist, also im Hinblick auf künftige Arbeitsleistungen
erbracht wird. |
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