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| Ökobilanz |
| Darstellung der in der
traditionellen Finanzbuchhaltung und Bilanzierung nicht erfassten ökologischen
Umweltwirkungen (Ressourcenverbrauch, Emission), differenziert nach verschiedenen Input-
und Output-Arten analog zur kaufmännischen Kostenartenrechnung. Daneben existieren
mittlerweile zahlreiche Darstellungs- und Visualisierungsmittel wie z. B. Stoff- und
Energiebilanzen (Aufkommen und Verwendung eingesetzter Rohstoffe bzw. Energieträger),
Fließbilder (Darstellung der verfahrenstechnischen Prozessführung in Anlagen, die Stoff-
und Energieströme symbolisieren, sowie zahlreiche Tabellen und Diagramme der produktions-
und beschaffungsbedingten Umweltprobleme). Ähnlich der finanzwirtschaftlichen
Bilanztheorie existieren im Rahmen des ökologischen Ansatzes der Betriebswirtschaftslehre
zahlreiche Vorschläge einer ökologischen Buchhaltung. Strittig bei der ökologischen
Bilanzierung ist, wie bei der finanzwirtschaftlichen Buchführung, die Frage nach dem
Einsichtsrecht in betriebliche Informationen. Adressaten betrieblicher Umweltinformationen
könnten sowohl Externe (Kunden, Verbraucher, Investoren, Versicherungen, Behörden) wie
auch Interne (Mitarbeiter, Umweltschutzbeauftragte) sein. Insbesondere die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen hat seit 1987 laufend Gesetzesentwürfe über das Einsichtsrecht
in Umweltakten im Bundestag eingebracht. Im EG-Recht sowie der bisherigen Fassung des
Deutschen Umweltrechtes wird eine einzelfallbezogene Lösung zwischen dem
Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit und dem ebenso berechtigten
Datenschutzinteresse des Betriebes postuliert, wobei diese sehr offene Formulierung mit
immer mehr Auflagen und Informationspflichten gegenüber den Umweltbehörden ausgelegt
wird. Insbesondere die im neuen Bundesimmissionsschutzgesetz (§§ 26 ff.) geforderte
Emmissionserklärung für bestimmte Branchen und Unternehmen ist ein erster Schritt zur
Offenlegungspflicht analog der klassischen Bilanzierung finanzwirtschaftlicher Daten. |
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