| |
|
| Offene-Posten-Buchführung |
| Unter einer
Offene-Posten-Buchhaltung versteht man die geordnete Ablage von Belegen. Nach § 146 V AO
ist sie zulässig. Die nach Konten geordneten Belege werden so lange aufbewahrt, bis z.B.
die Rechnungen beglichen sind oder der Kredit getilgt ist. Dann wird der Beleg unter
"Ausgeglichene Posten" abgelegt. Die Offene-Posten-Buchhaltung wird
hauptsächlich im Kontokorrentverkehr angewendet, also in den Geschäftsbeziehungen zu
Lieferanten und Kunden. Durch die geordnete Ablage der Eingangs- und Ausgangsrechnungen
hat der Kaufmann einen guten Überblick über den aktuellen Stand von Forderungen und
Verbindlichkeiten. |
-
zurück - |
|
|
> Premium-Download < |
Tool zur
Rechnungskontrolle I
Die regelmäßige Ausstellung Rechnungen bringt es
mit sich, dass man für den korrekten Zahlungseingang eine Rechnungskontrolle benötigt.
Mit dem vorliegenden Tool lässt sich dies bewerkstelligen.
Auch für die Umsatzsteuervorauszahlung können die relevanten Zahlen ermittelt werden.
Preis: EUR 1,99 |
Rechnungskontrolle II -
Angabe von Mahnstufen und Skonto möglich
Anhand Ihrer individuellen Einstellungen zeigt Ihnen dieses Tool die entsprechende
Mahnstufe an.
Preis: EUR 0,99 |
Beispiel für eine
Belegliste
Mit diesem Tool können Sie eine Belegliste
erstellen und erhalten so eine umfängliche Übersicht über ihre einzelnen
Belegvorgänge.
Preis: EUR 0,99 |
Buchhaltungsbogen
(Amerikanisches Journal od. Hauptabschlussübersicht)
Tool zur Erstellung eines amerikanischen Journals oder einer Hauptabschlussübersicht.
Preis: EUR 1,05 |
Zahlungsabwicklung |
|