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Offenlegung
Kapitalgesellschaften und andere Unternehmen bestimmter Größenordnung sind vom Gesetzgeber verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse zu publizieren und damit offen zu legen. Unter Offenlegung versteht man die Einreichung der gesetzlich geforderten Unterlagen zum Handelsregister sowie die Bekanntmachung im Bundesanzeiger.

Die Offenlegungspflicht dient dem öffentlichen Interesse an der wirtschaftlichen Situation bestimmter Unternehmen. Im Bundesanzeiger wird das Handelsregister genannt, wo die Unterlagen zur Einsichtnahme hinterlegt sind. Die Offenlegungspflicht obliegt den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaften.

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Letzte Aktualisierung am: 16.05.2002