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Partnerschaftsregister
Für die PartG gilt ein neues Register, das Partnerschaftsregister, das das für den Sitz der Partnerschaft zuständige Amtsgericht führt. Die Anmeldung muss enthalten:
  • Namen und Sitz der Partnerschaft
  • Namen und Vornamen sowie den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf aller Partner
  • den Wohnort jedes Partners
  • Die Partner brauchen den Partnerschaftsvertrag jedoch nicht vorzulegen und ihre Berufsrechte nicht nachweisen.

Die Kosten der Eintragung ins Register bemessen sich nach dem Einheitswert des Betriebsvermögens. Dieser Wert beträgt mindestens 50 000 Mark. Für diesen Mindestwert betragen die Kosten der Eintragung etwa 160 Mark. (Stand: 2001)

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002