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Passiva
Finanzielle Mittel, die dem Unternehmen zur Finanzierung der Aktiva zur Verfügung stehen und auf der Haben-Seite der Bilanz ausgewiesen werden. I. d. R. wird nach der Fälligkeit der Mittel in Eigenkapital und Fremdkapital sowie in die passiven Rechnungsabgrenzungsposten unterschieden. Darüber hinaus bestehen spezifische Gliederungsvorschriften sowohl für die Passiva als auch die Aktiva der Bilanz gem. §§ 266 ff HGB.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002