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Passivierung, steuerliche
Ansatz und Bewertung der Wirtschaftsgüter auf der Passivseite der Steuerbilanz. Besonderheiten gegenüber der handelsrechtlichen Passivierung sind zu beachten. Die steuerlichen Passivierungsansätze und -bewertungen sind in der Regel strenger als die nach Handelsrecht. So besteht ein Ansatzverbot für Aufwandsrückstellungen und für Pensionsrückstellungen gelten die in § 6a EStG festgelegten Kriterien, wann und soweit eine entsprechende Rückstellung gebildet werden kann. Während beim Eigenkapital der Nominalwert bei der Bewertung auf der Passivseite anzusetzen ist, muss bei den Rückstellungen, insbesondere den Pensionsrückstellungen, die Bewertung mit dem Teilwert erfolgen.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002