Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |   | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

Kategorie Lexikon A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

powered by FreeFind
Patentanwalt
ist der berufsmäßige Berater und Vertreter in Angelegenheiten des Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenwesens. Außer zur Rechtsberatung ist er zur Vertretung vor dem Patentamt, dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof (als Rechtsmittelgericht über dem Bundespatentgericht) befugt. Rechtsstellung und Standesrecht sind in der P.ordnung (PAO) vom 7. 9. 1966 (BGBl. I 557) m. spät. Änd. geregelt. Voraussetzung der Zulassung ist ein technisches oder naturwissenschaftliches Hochschulstudium mit Abschlussprüfung, 1jährige technische Praxis und 3jährige Vorbereitungszeit (auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes), ferner eine juristische Prüfung vor einer Kommission, bestehend aus Mitgliedern des Patentamts und des Bundespatentgerichts (Ausbildungs- u. PrüfungsO i.d.F. vom 8. 12. 1977, BGBl. I 2491 m. Änd.) oder für Staatsangehörige der EU das Bestehen der Eignungsprüfung nach dem Ges. vom 6. 7. 1990 (BGBl. I 1349).

Der P. wird in eine beim Patentamt geführte Liste eingetragen. Seine standesrechtl. Stellung entspricht weitgehend der eines Rechtsanwalts; vgl. §§ 39ff. PAO sowie über die Patentanwaltskammer und die Berufsgerichtsbarkeit §§ 53ff., 98ff. PAO. Eine einheitliche Gebührenordnung ist bisher nicht erlassen worden.

- zurück -

Anzeige

Seminare und Schulungen online buchen mit:
seminar-shop.com

Anzeige

Basel II?
Die Antwort:

RatingROM

Anzeige

Der "Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen:

ToolROM

Premium-Download

Exceltools, Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG

zum Download

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002