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Personalakte
Unter der Personalakte werden alle Urkunden und Unterlagen verstanden, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse eines Arbeitnehmers betreffen und in einem inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine Personalakte zu führen. Daher gibt es auch keine gesetzlichen oder anders festgelegten Anforderungen an ihre äußere Form, ihren Inhalt oder ihre Führung. Da dem Arbeitgeber aber Rechnungslegung und Buchführung vorgeschrieben sind, ist es üblich, in diesem Zusammenhang auch eine Personalakte anzulegen.

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Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002