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Personalentwicklung
Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung und Verbesserung der Arbeitsleistung bzw. des Qualifikationsprofils von Mitarbeitern zur Abdeckung der im Betrieb an die Mitarbeiter gestellten gegenwärtigen und künftigen Leistungsanforderungen. Einmal eingestellte Mitarbeiter können evtl. in der Planung des Personaleinsatzes den Anforderungen nicht mehr entsprechen. Statt einer Personalfreisetzung und -neueinstellung können durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen Leistungsfähigkeit und -anforderungen wieder aufeinander abgestimmt werden. Zur Personalentwicklung zählt auch die individuelle Aufstiegsplanung (Laufbahnplanung) für Mitarbeiter aufgrund von Beförderungen, Versetzungen oder Ausscheiden von anderen Mitarbeitern. Bei der Personalentwicklung kann nach dem Prinzip der Chancengleichheit (Entwicklungsmaßnahmen für alle, unabhängig vom Leistungspotential), der Privilegierung (einzelne Mitarbeiter je nach Leistung oder Hierarchieebene), Begabtenförderung (in Abhängigkeit vom individuellen Entwicklungspotential) oder der Engpassregel (je nach Entwicklungsbedarf) vorgegangen werden.

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Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002