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Personalleasing
Zeitlich befristete Arbeitnehmerüberlassung von Dritten (Leasing-Geber), die zunehmend als Instrument der Personalbeschaffung eingesetzt wird. Die gewerbliche Vermittlung von Leiharbeitnehmern wird durch das Arbeitsüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt und bedarf der Genehmigung durch die Bundesanstalt für Arbeit (BA), die detaillierte Regelungen bezüglich der Entlohnung, Arbeitszeit etc. vorschreiben kann. Das Personal-Leasing hat für den Leasingnehmer die Vorteile eines kurzfristig einsetzbaren, zeitlich befristeten und preislich fest kalkulierbaren Personaleinsatzes zum Ausgleich von Kapazitätsschwankungen und zur Flexibilisierung der Arbeitszeit für das Stammpersonal. Die evtl. negativen Auswirkungen auf die Motivation des Stammpersonals sind zu beachten.

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Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002