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Physiotherapeut
Der Beruf des P. ist nunmehr als im Verhältnis zum Masseur eigenständiger Heilhilfsberuf geregelt (Ges. vom 26. 5. 1994, BGBl. I 1084). Das Berufsbild entspricht im wesentlichen dem der bisherigen Krankengymnasten. Die Berufsausbildung dauert drei Jahre und ist mit einer Prüfung abzuschließen, vgl. hierzu die Ausbildungs- und PrüfungsVO vom 6. 12. 1994 (BGBl. I 3786). Die Berufsbezeichnung ist geschützt.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002