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pacta sunt servanda
= Verträge müssen eingehalten (erfüllt) werden; aus dem römischen Recht übernommener, heute noch gültiger Grundsatz der Vertragstreue. Er gilt im besonderen kraft Völkergewohnheitsrechts, in dem er bei dem Theorienstreit um die Frage der Verbindlichkeit des Völkerrechts eine Rolle spielt. S. aber (für das Zivilrecht) Vertragshilfe, Treu und Glauben, Geschäftsgrundlage.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002