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Relative Einzelkostenrechnung
Kostenrechnungssystem, insbesondere Kostenträgerrechnung, die den Begriff der Kosten entscheidungsorientiert im Sinne von Paul Riebel durchführt. Im Gegensatz zur klassischen Kostenrechnung, bei der als Hauptkosteneinflussgröße die Beschäftigung bzw. Ausbringungsmenge definiert wird, versteht Riebel als Ursache von Kosten betriebliche Entscheidungen, die nach dem sogenannten Identitätsprinzip diesen zuzurechnen sind. Danach sind nur Kosten einerseits und Leistungen bzw. daraus resultierende Erlöse andererseits gegenüberzustellen, die sich auf dieselbe Entscheidung beziehen bzw. von der identischen Entscheidung verursacht wurden. Anstatt von fixen Kosten und variablen Kosten bzw. von Einzelkosten und Gemeinkosten zu sprechen, definiert Riebel sämtliche Kosten als relative Einzelkosten. In einer ersten Grundrechnung werden systematisch alle relativen Einzelkosten der Unternehmung, die in einer Abrechnungsperiode angefallen sind, erfasst. Diese Grundrechnung entspricht der klassischen Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung und bildet die Basis für die sogenannte Auswertungsrechnung. Dabei kann in der Grundrechnung je Kostengröße deren Disponierbarkeit, Zurechenbarkeit, Dauerhaftigkeit oder auch Aktivierungspflicht in der Rechnungslegung erfasst werden. Eine wesentliche Einteilung ist auch die in Leistungskosten und Bereitschaftskosten. Im Rahmen der Auswertungsrechnung wird die Betrachtung auf die relativen Einzelkosten begrenzt, die von einem Kostenstellenleiter tatsächlich beeinflussbar sind. Dies erfolgt weitgehend nach dem Prinzip der Deckungsbeitragsrechnung. Eine Zurechnung auf Produkte erfolgt somit nicht, sondern es gilt die Einzelkosten zu kontrollieren, die unmittelbar und zusätzlich durch einen Kostenträger verursacht werden.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002