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Richtpreise
sind Preisgrenzen, die von den Preisbildungsstellen als nach Marktlage und gewissenhafter Preiskalkulation angemessene Preise bekannt gegeben werden. Sie sind weder Höchst- noch Festpreise. Im System der gemeinsamen Marktorganisationen der EG sind R. die meist jährlich festgesetzten Preise, die im Rahmen der jeweils vorgesehenen Regulierungsmittel Grundlage der zur Marktordnung getroffenen Entscheidungen sind. Nach Ihnen bemisst sich die Abschöpfung und - soweit vorgesehen - die Intervention. Bei obligatorischer Intervention ist der R. mit einem verhältnismäßig geringen Abschlag ein garantierter Mindestpreis (Interventionspreis).

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002