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Rückzahlungsklauseln
In manchen Fällen hat ein Arbeitgeber ein Interesse daran, an den Arbeitnehmer gezahltes Geld oder für den Arbeitnehmer getätigte Aufwendungen zurückfordern zu können, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt. In der Regel ist eine Rückforderung dabei nur nach entsprechender Vereinbarung möglich; solche Vereinbarungen werden allgemein Rückzahlungsklauseln genannt.

Rückzahlungsklauseln können nicht unbeschränkt vereinbart werden. Insbesondere hinsichtlich der Bindungsdauer besteht eine umfangreiche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002