Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |   | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

Kategorie Lexikon A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

powered by FreeFind
Salvatorische Klausel
ist ein der Rechtsgeschichte entlehnter Begriff; er besagt, daß gewisse Rechtssätze eines Gesetzeswerks nur gelten, sofern nicht andere Normen bestehen, die vor ihnen den Vorrang haben. So galt z.B. die als Reichsstrafgesetz erlassene Constitutio Criminalis Carolina nur, soweit nicht Landesstrafrecht bestand; ferner war das römische Recht im Rahmen der Rezeption nur anzuwenden, soweit nicht deutsches Recht bestand und nachgewiesen wurde. Der Begriff deckt sich also insoweit mit dem der Subsidiarität. I.w.S. wird er für eine Bestimmung - insbes. vertraglicher Art - verwendet, die einen Beteiligten in einem bestimmten Fall vor Rechtsnachteilen schützen soll (so z.B. Freizeichnung von Haftung, falls der Schuldner seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann).

- zurück -

Anzeige

Seminare und Schulungen online buchen mit:
seminar-shop.com

Anzeige

Basel II?
Die Antwort:

RatingROM

Anzeige

Der "Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen:

ToolROM

Premium-Download

Exceltools, Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG

zum Download

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002