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Sammelbewertungsverfahren
Verfahren zur vereinfachten Ermittlung der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens. Sie stellen eine Abweichung vom Grundsatz der Einzelbewertung dar. Zu den Verfahren gehören i.e.S. die Durchschnittsmethode und die Verbrauchsfolgeverfahren (§ 256 HGB). I.w.S. können auch die Festbewertung (§ 240 HGB) und die Gruppenbewertung (240 HGB) sowie die Pauschalwertberichtigung auf Forderungen hierunter subsumiert werden.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002